Neben dem flüssigen Altöl entsteht in jedem Betrieb ein zweiter, oft unterschätzter Strom: alles Feste, das mit Öl in Berührung kam. Putztücher, Bindemittel, Handschuhe, Filtermatten. Warum diese unscheinbaren Dinge gefährlicher Abfall sind, und wie sie richtig entsorgt werden.

Warum ein öliges Tuch kein Restmüll ist

Ölverschmutzte Betriebsmittel tragen dieselben Schadstoffe wie das Öl selbst, und sie bringen ein eigenes Risiko mit: Mit Öl getränkte Textilien können sich unter Umständen selbst entzünden. In den Restmüll gehören sie deshalb nie; der zutreffende Abfallschlüssel ist 15 02 02*, ein Sternchen-Eintrag, also gefährlicher Abfall. Alle Details stehen auf der Seite ölhaltige Betriebsmittel.

Die richtige Sammlung im Betrieb

Bewährt haben sich dicht schließende Deckelbehälter am Arbeitsplatz: Tücher und Bindemittel hinein, Deckel zu, fertig. Getrennt bleiben die festen Ströme von den flüssigen, und untereinander gilt: Ölfilter haben ihren eigenen Weg, denn sie enthalten neben Öl auch Metall für die Verwertung.

Abholung im Verbund

Der praktische Vorteil: Ölhaltige Betriebsmittel brauchen keinen eigenen Zuständigen. Wer sie bei der Anfrage einfach mitmeldet, hat denselben Ansprechpartner wie beim Altöl; die DEG koordiniert die Abholung, und jede Übergabe bekommt ihren Nachweis. Konditionen auf Anfrage, den Einstieg macht der Altöl-Rechner oder ein Anruf.